Nein. Mit dem Bewerbungsformular bekunden Sie lediglich Ihr Interesse, mit dem Vermieter in Verhandlung zu treten. Die Verhandlungen bleiben aber bis zum Abschluss des Mietvertrages unverbindlich. Eine Entschädigungsforderung ist deshalb unzulässig. Daran ändert auch der Hinweis auf dem Formular nichts. Eine Umtriebsentschädigung wäre höchstens denkbar, wenn der Interessent mehrmals schriftlich beteuert, die Wohnung auf jeden Fall und zu jeder Bedingung zu nehmen und den Vertrag dann doch nicht unterzeichnet.

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