Nein. Ein solcher Vorsorgeauftrag wäre nicht gültig. Sie und Ihre Frau müssen je ­einen eigenen Auftrag verfassen. Dieser muss von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder von einem Notar beurkundet werden. Kann Ihre Frau ihren Vorsorgeauftrag nicht selbst verfassen, bleibt ihr deshalb nur der Gang zum ­Notar.