Nein. In einem Mietvertrag kann geregelt werden, dass in der Wohnung keine Hunde gehalten werden dürfen. Wer das unterschreibt, muss den Vertrag einhalten. ­Gelegentliche Besuche mit Hunden sind ­damit allerdings nicht untersagt. Denken Sie aber daran, dass der Mietvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Fristen ge­kündigt werden kann, wenn Ihr Vermieter diese Besuche nicht dulden will.