Eine 40 Jahre alte Aargauerin kündigte ihren Internetvertrag auf den 30. Juni 2015. Die Telekomfirma forderte das Modem bis zum 15. Juli zurück. Doch die Kundin reagierte nicht. Daraufhin sandte ihr der Internetprovider für das Modem eine Rechnung über 99 Franken. Die Frau zahlte nicht. 

Die Firma beauftragte ein Inkassobüro, um die Forderung einzutreiben. Es verlangte zusätzlich 15 Franken «Mahngebühr», dazu noch einen Pauschalbet...