Für immer mehr Impfungen muss man nicht mehr unbedingt zum Arzt: Im Kanton Zürich etwa ist es neu über 160 Apotheken erlaubt, über 16-Jährige gegen Diphterie, Starrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung zu impfen. ­Bisher durften sie nur Grippe- und Zecken­impfungen sowie Zweitimpfungen gegen Hepatitis anbieten. Diese drei sind seit Fe­bruar in Apotheken im Kanton Glarus erstmals erlaubt. Letztes Jahr genehmigten auch die Kantone Obwalden und Uri das Impfen in Apotheken. 

Zurzeit bieten laut dem Apotheker­verband Pharmasuisse 842 von rund 1800 Apotheken diese Dienstleistung an. Nur die Kantone Aargau und die beiden Appenzell sperren sich dagegen. Wer sich in der Apotheke impfen lassen will, braucht kein ärztliches Rezept und muss meist keinen Termin abmachen. Die Kosten für die Grippeimpfung etwa betragen durchschnittlich 42 Franken, wie eine Stichprobe von zehn Apotheken zeigte (saldo 17/2019). Sie werden nicht von der Krankenkasse übernommen.