Ab 1. Januar 2010 werde die IBAN-Nummer für Zahlungen in der Schweiz Pflicht, informiert die Glarner Kantonalbank (GLKB) ihre Kunden. Auch die Basellandschaftliche Bank (BLKB) behauptet, dass ab 2010 für Zahlungen die IBAN obligatorisch wird. Die Six Interbank Clearing, die den Zahlungsverkehr durchführt, widerspricht: Es gebe kein allgemeines Obligatorium. Die Banken können jedoch Zahlungen zurückweisen, die nicht IBAN-konform sind.

Jetzt krebsen die GLKB und die BLKB zurück. «Umgangssprachlich reden wir von einem Obligatorium – was es jedoch nicht ist», sagt die GLKB. Weiterhin würden alle Inlandzahlungen mit der Angabe von Clearing- und Kontonummer ohne Kostenfolge ausgeführt. Auch alle anderen angefragten Banken betonen, dass sie kein IBAN-Obligatorium einführen. Sie empfehlen Kunden jedoch, im Inland die international gültige IBAN zu verwenden, da sich Überweisungen so einfacher und schneller abwickeln lassen. Unter www.iban.ch haben die Schweizer Finanzinstitute ein Werkzeug bereitgestellt, das auf Basis der bisherigen Nummern die Berechnung der IBAN erlaubt.