Ein freilaufender Appenzeller-Collie-­Mischling biss in Schaffhausen einen Entlebucher Sennenhund, der an der Leine geführt wurde. Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Halter des Misch­lings ­wegen «fahrlässiger Tierquälerei» mit ­einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 120 Franken. Der Mann erhob Ein­sprache. Mit Erfolg: Das Kantonsgericht Schaffhausen sprach ihn frei. Doch das Obergericht Schaffhausen war anderer Ansicht: Der Halter hätte seinen Hund anleinen müssen, als er den an­deren Hund erblickte. Der Halter habe so das Leid des ­anderen Hunds in Kauf genommen. Das Obergericht verzichtete allerdings auf eine Strafe, da der Halter sofort eingegriffen und alles getan habe, was ihm ­zuzumuten war. Ausserdem habe er die Arztrechnungen für den anderen Hund bezahlt. 

Obergericht Schaffhausen, Urteil 50/2020/20 vom 16. April 2021