Eine Kundenberaterin aus dem Kanton Zürich litt nach diversen Operationen an einer steifen Hüfte, einer Rückenverkrümmung und einer Beinverkürzung. Die IV-Gutachter beurteilten sie im Homeoffice zu 80 Prozent arbeitsfähig. Die IV-Stelle verweigerte der Frau deshalb eine Rente. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Nach Ansicht der Richter gibt es genügend Bürojobs, die man von zu Hause aus erledigen kann.

Bundesgericht, Urteil 9C_15/2020 vom 10. Dezember 2020