In St. Gallen brannte ein Restaurant ab. Der Eigentümer forderte von der Ge­bäudeversicherung 535 000 Franken für einen Neubau. Die Versicherung zahlte aber bloss 415 000 Franken, da das Haus wegen Feuchtigkeitsschäden bereits vor dem Brand sanierungsbedürftig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht St. Gallen gab der Versicherung recht. 

Verwaltungsgericht St.Gallen, Urteil B 2021/73 vom 16. Februar 2022