Ja. Auch bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung hat der Käufer zwei Jahre ­Garantie – es sei denn, dies wurde in den Versteigerungsbedingungen wegbedungen. Enthalten diese keinen Garantieausschluss, können Sie eine Reduktion des Kaufpreises verlangen oder den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.