Wer es bisher noch nicht hinterlegt hat, kann dies nun nachholen – sogar rückwirkend bis maximal 17. März 2020. So bekommen GA-Besitzer eine Gutschrift für maximal 30 Tage. Aus­genommen von der Regelung sind Besitzer von Halbtaxabos, GA Hund, GA Familia Kind oder Jugend. 

Die Branchenorganisation Allianz Swiss­Pass, ein Zusammenschluss von 250 Transportunternehmen, entschädigt zudem Abobesitzer für das beschränkte Angebot während des Corona-Fahrplans. General-, Verbund-, Strecken- und Moduljahresabos werden automatisch um 15 Tage verlängert. Besitzer von Monatsabos er­halten je nach Verbund oder Abo 15 Franken oder 15 Prozent des Preises vergütet. 

Ein Internetformular für die Hinter­legung des GA gibts hier.