Ja, ein Aufschub der Grund­stückgewinnsteuer ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie Ihrem Sohn das Grund­stück zu einem Preis mindestens 25 Prozent unter dem Verkehrswert verkaufen, sehen die Steuerämter im Kanton St. Gallen das als gemischte Schenkung an. Es gelten in einem solchen Fall die Regeln für eine Schenkung. Und bei einer Schenkung wird die Grundstück­gewinnsteuer aufgeschoben. Wenn Sie Ihrem Sohn das Grundstück hingegen zum Verkehrswert oder einem Preis nur wenig darunter verkaufen, ist die Grundstück­gewinnsteuer sofort geschuldet. Sie als Verkäufer müssen dann die Steuer zahlen.