Die Fluggesellschaften nehmen nach dem ­Coronagrounding nach und nach wieder den Betrieb auf. Kurzfristige Flugplanänderungen sind an der Tagesordnung. Gut zu wissen: Passagiere müssen sich grosse Verspätungen nicht gefallen lassen: Wird ein Abflug aus der Schweiz oder der EU um mindestens fünf Stunden verschoben, besteht Anspruch auf volle Rückerstattung des Ticketpreises. Bei zwei bis vier Stunden Verspätung haben die Passagiere eine Pauschale zugut. Sie beträgt je nach Verspätung und Streckenlänge zwischen 250 und 600 Euro. Zusätzlich sind verspätungsbedingte Kosten für Mahlzeiten, Getränke und Übernachtungen zu entschädigen.