Ja. Eine Kündigung muss von der anderen Partei nicht akzeptiert werden. Sie ist ab Empfang der Mitteilung wirksam. Weigert Ihr Chef sich, den Empfang auf einem ­Doppel zu bestätigen, können Sie jemanden beiziehen, damit er im Streitfall als Zeuge bestätigen kann, dass Sie die Kündigung an diesem Tag übergaben.