Ja. Die Unfallversicherung muss ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit Tag­gelder bezahlen. Bei voller Arbeitsunfähigkeit werden 80 Prozent des versicherten Verdiensts entschädigt. Das Taggeld wird wie folgt berechnet: Der versicherte Jahresverdienst inklusive Gratifikationen und ­allfälliger Familienzulagen wird durch 365 ­geteilt und das Resultat mit 0,8 multi­pliziert. Das Taggeld wird dann für jeden ­Kalendertag ausgezahlt, also auch für Sonn- und Feiertage.