Inhalt
saldo 04/2025
05.03.2025
Nein. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen gilt: Konsumenten können wählen, ob sie am eigenen Wohnort oder am Sitz der beklagten Partei klagen wollen. Ist in einem Vertrag mit einem Konsumenten ein Gerichtsstand festgelegt, der nicht seinem Wohnsitz entspricht, so ist diese Klausel unwirksam. Teilen Sie dies dem Friedensrichter mit. Er muss dann zur Schlichtungsverhandlung vorladen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden