Nein. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen gilt: Konsumenten können wählen, ob sie am eigenen Wohnort oder am Sitz der beklagten Partei klagen wollen. Ist in einem Vertrag mit einem Konsumenten ein Gerichtsstand festgelegt, der nicht seinem Wohnsitz entspricht, so ist diese Klausel unwirksam. Teilen Sie dies dem Friedensrichter mit. Er muss dann zur Schlichtungsverhandlung vorladen.