Der TGV aus Südfrankreich hatte weit über eine Stunde Verspätung, als er in Genf eintraf. Weil TGV-Reisende grundsätzlich bei einer Verspätung ab 30 Minuten ein Drittel des Fahrpreises zugut haben, schickte K-Tipp-Leserin Elvira Mühlheim ihr Billett dem SBB-Kundendienst nach Bern, wie ihr in Genf geraten worden war.



Trotzdem erhielt sie kein Geld. «Höhere Gewalt», lautet die Begründung der SBB. Auf Nachfrage des K-Tipp heisst es, an besagtem Tag sei es in Frankreich wege...