Viele Pauschalreisen sind wegen der Coronakrise abgesagt worden. Dann haben die Passagiere Anspruch auf die Rückgabe des bezahlten Betrages – ohne jeden Abzug («K-Tipp» 8/2020). Viele Reisebüros bieten ihnen stattdessen einen Gutschein an. 

Wer darauf eingeht, riskiert sein Geld. Denn viele Reisebüros kämpfen ums ­Überleben. Laut Gesetz müssen die Ver­anstalter zwar dafür sorgen, dass Kunden von Pauschalreisen im Fall einer Pleite die volle Vor­auszahlung zurückerhalten. Die meisten Reisebüros haben dies beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche ver­sichert. 

Was viele Kunden nicht wissen: Der ­Garantiefonds zahlt nur Geld, wenn jemand bei Konkurs Anspruch auf Geld hat. Wer ­einen Gutschein besitzt, geht leer aus.
Das steht im Kleingedruckten des ­Garantiefonds. Geschäftsführer Stefan Spiess bestätigt: «Gutscheine sind nicht vom Pauschalreisegesetz gedeckt.» 

Tipp: Keinen Gutschein akzeptieren. Wer bereits einen Gutschein eines Reise­büros hat, kann damit eine neue Pauschalreise buchen. Dann lebt die Deckung des Garantiefonds wieder auf.