Eigentlich ist der Fall klar: Wer in der Schweiz persönliche Daten speichert, muss auf Antrag einer Person über alle vorhandenen Daten Auskunft geben. So steht es in Artikel 8 des Datenschutzgesetzes. 

Das Gesetz gilt auch für Telekomfirmen: Wer wissen will, welche persönlichen Daten ein Telefon-, Mobilfunk- oder Internetunter­nehmen speichert, kann Auskunft verlangen. 

Die Homepage des Datenschutzbeauftragten bietet einen entsprechenden M...