Ein Rechtsanwalt aus Zürich hatte vor zwei Jahren einen Autounfall. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug touchierte einen bereits defekten Verkehrspfosten und prallte gegen das Fahrzeug des Anwalts. Der Unfallverursacher floh, statt anzuhalten. Die Kantonspolizei konnte ihn nicht ermitteln. Deshalb meldete der Zürcher den entstandenen Schaden dem Nationalen Garantiefonds und bat um eine Kostengutsprache. Der Fonds kommt für Schäden auf, die durch unbekannte oder nicht versicherte ...