Jeder zweite Angestellte in der Schweiz arbeitet nicht bis zum gesetzlichen Pen­sionsalter. Es liegt für Männer bei 65 und für Frauen bei 64 Jahren. Deshalb stellt sich die Frage, wie man den Lebensunterhalt bis zu diesem Alter finanziert. Je nachdem ist die Frühpensionierung mit unnötigen Verlusten verbunden. 

Eine unvorteilhafte Variante ist in der Regel der Vorbezug der ­AHV-Rente. Das ist maximal zwei Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsalter...