Der Fall sei «klar», sagt der Anwalt des Klägers vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Glarus. Sein Mandant, ein ehemaliger Bäckereiangestellter, sei «ungerechtfertigt fristlos entlassen worden». Daraus ergebe sich ein Anspruch auf eine Zahlung von 11  973 Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus drei Monatslöhnen sowie einem Monatslohn als Strafzahlung für die unzulässige fristlose Kündigung.

Das Arbeitsv...