Eine Firma war mit ihrem Geschäftsführer unzufrieden. Er übernahm eine andere Aufgabe im Betrieb und bekam 2000 Franken weniger Lohn. Kurz darauf kündigte er. Die Arbeitslosenkasse kürzte die Taggelder um 31 Tage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Der ­Manager wehrte sich: Er habe aus psychischen Gründen nicht mehr weiter­arbeiten können. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab. Der Arztbericht habe nicht bestätigt, dass er aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste. Der Arzt habe ihm nur geraten, sich zu schonen und zu entspannen.

Kantonsgericht Appenzell Innerhoden, ­Urteil V 3-2020 vom 29. September 2020