Nein. Männer dürfen Ihre 3a-Konten bis zum 65. Altersjahr behalten, Frauen bis zum 64. Altersjahr. Dies gilt auch bei Frühpensionierungen. Tipp: Sie können in den kommenden Jahren jeweils eines ihrer 3a-Konten auflösen. Dieser gestaffelte Bezug senkt die Steuern.