Muss mein Enkel Schenkungssteuern zahlen?

«Ich wohne in der Stadt Zürich und möchte meinem Enkel im Kanton Luzern Geld schenken. Soll ich das als Erbvorbezug deklarieren, damit er keine Schenkungssteuer zahlen muss?»

Nein. Steuerrechtlich sind Erbvorbezug und Schenkung dasselbe. In Ihrem Fall gilt das Zürcher Steuergesetz. Denn massgebend ist der Wohnsitz der schenkenden Person. Im Kanton Zürich müssen Nachkommen und ­somit auch Enkel keine Schenkungssteuer ­bezahlen.

Soll ich meine Gesundheitsfonds austauschen?

«Ich habe den JP Morgan Global Healthcare Fund (Valor 10261626) im Depot. Soll ich besser den Gesundheitsfonds von Alliance Bernstein (Valor 394827) kaufen?»

Nein. Der Kurs des Alliance Bernstein-Fonds entwickelte sich zuletzt zwar etwas besser. Aber beide Fonds sind mit Kosten von rund 2 Prozent pro Jahr sehr teuer. Eine günstige Alternative ist der iShares S&P 500 Health Care Sector ETF (Valor 30452906) mit ­jährlichen Gebühren von 0,15 Prozent. Dieser börsengehandelte Indexfonds investiert ebenfalls in amerikanische Grossfirmen aus dem Gesundheitssektor – etwa Johnson & Johnson, United Health Group, Medtronic und Eli Lilly.