Wer arbeitslos wird, muss in der Regel aus der Pensionskasse austreten. Das Gleiche gilt für Angestellte, die freiwillig eine Auszeit nehmen wollen – etwa um sich eine Weile nur noch den Kindern zu widmen, zu reisen oder sich weiterzu­bilden. Ihnen allen gibt die Pensionskasse das gesparte Geld mit – die sogenannte Freizügigkeits­leistung. Sie muss bei einer offiziell anerkannten Stiftung bis zum Wiedereintritt in eine neue Pensionskasse parkiert werden. 

Was kaum jemand weiss: Nicht nur Banken und Versicherungen sind eine mögliche Anlaufstelle. Auch die Auffangeinrichtung nimmt solche Freizügigkeitsgelder entgegen. Es handelt sich um eine Stiftung, betrieben von den Spitzenverbänden der Wirtschaft – vom Arbeitgeberverband bis zum Gewerkschaftsbund – im Auftrag des Bundes. Sie vergütet gegenwärtig auf den Freizügigkeitsgut­haben 1 Prozent Zins. Von den gegen 100 Freizügig­­keitsstiftungen halten da nur ganz wenige mit. Manche offerieren nur ein halbes Prozent oder noch weniger. 

Zwei Gründe machen den vergleichsweise guten Zins möglich: Die Auffangeinrichtung muss niemandem Gewinn abliefern. Zudem hat sie die Verwaltung der Freizügigkeitsgelder sehr effizient organisiert: Es fallen pro Konto nur 7 Franken Kosten an, die sie den Kunden übrigens nicht in Rechnung stellt. Der Deckungsgrad wird per Ende Oktober mit 106,4 Prozent ausgewiesen.  

Die Eröffnung eines Kontos ist gebührenfrei. Anders als etliche andere Stiftungen verlangt die Stiftung Auffangeinrichtung BVG auch nichts, wenn ein Kunde das bei ihr angelegte Freizügigkeitsgeld einer anderen Stiftung anvertrauen oder altershalber auflösen will. 

Sollte die Auffangeinrichtung einmal nicht mehr zu den besten Zinszahlern gehören, kann man das Geld also spesenfrei zu einer vorteilhafteren Adresse zügeln.