Der Schweizer Financier Dieter Behring soll einst von einem Weggefährten ­folgenden Rat erhalten haben: «Wecke die Gier, und du kannst mit den Leuten ­machen, was du willst.» Im September 2016 verurteilte das Bundesstrafgericht Behring wegen gewerbsmässigen Betrugs zu fünf­einhalb Jahren Gefängnis. Er soll über 1700 Personen um ihr Vermögen gebracht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Tatsächlich lassen sich viele Anleger von hohen Renditeversprechen verführen. Die Hoffnung auf einen grossen Gewinn ist dann stärker als die Vernunft.   

Steigt der Kurs einer Anlage, denken die meisten nicht daran, auszusteigen. Die ­Hoffnung auf noch höhere Gewinne lässt ­vergessen, dass die Kurse auch wieder fallen. Eine Möglichkeit, um Emotionen in den Griff zu bekommen, sind Stop-Loss-Aufträge oder Verkaufsaufträge mit Limite. Von Stop-Loss spricht man, wenn die Aktien zu einem bestimmten Kurs verkauft werden ­sollen, um den Verlust zu begrenzen. Von einem limitierten Verkaufsauftrag, wenn mit einem Verkauf zu einem bestimmten Kurs die Gewinne ins ­Trockene gebracht werden sollen. 

Beispiel: Ein Anleger kaufte einst Aktien zum Kurs von 100 Franken. Aktuell kosten sie 180 Franken. Mit einer limitierten Verkaufsorder gibt der ­Anleger seiner Bank den Auftrag, die ­Aktien zu verkaufen, sobald ihr Wert bei 200 Franken liegt. So kann der Anleger einen Gewinn von 100 Franken pro Aktie realisieren.

Mit einer Stop-Loss-Order erteilt er seiner Bank den Auftrag, die Aktien zu verkaufen, wenn der Kurs unter 160 Franken fällt. Damit sichert er sich gegen Kurseinbrüche ab.