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Zwei Geschiedene aus dem Wallis stritten sich über die Übergabe der Kinder nach dem Besuch beim Vater. Die Mutter holte die Kinder ab und filmte den Ex-Mann in dessen Wohnung. Zudem beschimpfte sie den Vater als «Nazi», «grausam» und «feindselig». Alle Instanzen bis zum Bundesgericht verurteilten die Mutter wegen Ehrverletzung und Verletzung des Privatbereichs zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das Filmen in der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen sei strafbar.
Bundesgericht, Urteil 6B_471/2024 vom 6.1.2025
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