Seit 2012 müssen Spitäler stationäre Behandlungen nach einheitlichen Tarifen abrechnen, sogenannten Fallpauschalen. Dabei gibt es Preisunterschiede. Beispiel: Das Universitätsspital Zürich verlangt für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks je nach Kasse 21 144 bis 22 196 Franken. In der Regionalklinik St. Georg in Goldach SG kostet der Eingriff 16 550 Franken, rund 20 Prozent weniger. Das Unispital Zürich stellt den meisten Kassen für eine Bl...