Fachhochschulen halten die Nebenbeschäftigungen ihrer Do­zenten geheim (saldo 15/2014). Besonders intransparent ist die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur. Sie wehrte sich dagegen, die Stellenprozente der Dozenten mit Nebenbeschäftigungen anzugeben. Erst nach einer Niederlage vor dem Zürcher Verwaltungsgericht gab das Rektorat klein bei.  

Das Resultat: Informatik-Professor Marc Rennhard ist zu 100 Prozent als Vize-Institutsleiter an der ZHAW angestellt. Zugleich ist er Berater bei der Informatiksicherheitsfirma Consecom, die er mitgegründet hat. Die Dozenten Stephan Neuhaus und Bernhard ­Tellenbach sind am selben Lehrstuhl 100 Prozent angestellt. Auf der Consecom-Website sind sie ebenfalls als Mitarbeiter aufgeführt. 

Auch Willi Fischer hat an der ZHAW ein 100-Prozent-Pensum. Er leitet die Fachstelle für Unternehmensrecht. Daneben führt er im Kanton Schaffhausen eine Anwaltskanzlei. Der Jurist Andreas Abegg, zu 90 Prozent als Leiter des ZHAW-Zentrums für öffentliches Wirtschaftsrecht angestellt, ist nebenbei noch Partner einer mittelgrossen Zürcher Anwaltskanzlei.

Die Steuerzahler des Kantons Zürich bezahlen den Professoren einen guten Lohn: bis zu 211 679 Franken für eine 100-Prozent-Stelle. Die volle Leistung müssen sie indes nicht erbringen. Bei einem Vollzeitpensum dürfen sie 21 Arbeitstage pro Jahr für Nebentätigkeiten aufwenden. Das steht in der kantonalen Personalverordnung für Fachhochschulen. Solange die Bruttoeinnahmen daraus nicht mehr als 20 Prozent des Jahreslohnes betragen, brauchen sie nicht einmal eine Bewilligung dafür. 

Laut Reglement dürfen die Nebentätigkeiten die «schulische Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigen». Kontrolliert wird dies nicht. Die Meldepflicht für Nebentätigkeiten erfolgt «auf Vertrauensbasis».