Ein Tierschutzverein hat den früheren Mitarbeiter beim Bezirksgericht See-Gaster in Uznach SG eingeklagt. Der heutige IV-Rentner soll den ihm zur Ver­fügung gestellten ­Laptop zurückgeben oder den gegenwärtigen Wert von rund 1000 Franken bezahlen. Der Verein lässt sich durch einen Anwalt ver­treten. 

Der Beklagte ist über das Ver­fahren erzürnt: «Bis 2016 arbeitete ich mehrere Jahre als Kassier für den Verein –...