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saldo 15/2024
25.09.2024
Nein. Die Veranlagung ist rechtskräftig. Deshalb kann Ihr Sohn kein Geld mehr zurückfordern. Eine Revision der Steuerrechnung ist nicht möglich, da der falsche Betrag auf der Rechnung aufgeführt war.
Nein. Die Veranlagung ist rechtskräftig. Deshalb kann Ihr Sohn kein Geld mehr zurückfordern. Eine Revision der Steuerrechnung ist nicht möglich, da der falsche Betrag auf der Rechnung aufgeführt war.
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