Nicht immer. Es trifft zwar zu, dass der Wohnkanton den Nachlass erhält, wenn Sie ledig sind und weder Nachkommen noch Angehörige des elterlichen oder grosselterlichen Stammes hinterlassen und kein Testament gefunden wird. Das kantonale Recht kann aber bestimmen, dass nicht der Kanton, sondern eine bestimmte Gemeinde erbt. Im Kanton Schwyz etwa fällt die Erbschaft an die Gemeinde des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person. Im Kanton Luzern erhält der Kanton zwei Drittel und die Einwohnergemeinde des letzten Wohnsitzes einen Drittel der Erbschaft.