Nach der Portoerhöhung der Post müssen Briefe mit Fr. 1.10 (A-Post) oder 90 Rappen (B-Post) frankiert sein. Pech hat, wer per ­Internet 1-Franken-Marken auf Vorrat ­gedruckt hat. Diese Briefmarken können nämlich nicht mit einer zweiten Webstamp-­Marke ergänzt werden. Begründung der Post: «Die ­Maschinen in den Sortier­zentren ­können nur einen einzigen QR-Code pro Sendung erkennen.» Weil die 1-Franken-­Webstamps automatisch mit einem A-Post-Vermerk versehen sind, kann man sie auch nicht für B-Post-Briefe benutzen. Die Post behandelt diese Sendungen dann als unterfrankierte A-Post-Briefe und fordert vom Absender die Differenz plus einen Franken Strafzuschlag. 

Tipp: Wer eine alte elektronische A-­Marke trotzdem für einen B-Post-Brief ­verwenden will, kann den gedruckten A-Vermerk streichen. Oder man lässt den Webstamp-Brief am Postschalter nachfrankieren.