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02.02.2022
Nach der Portoerhöhung der Post müssen Briefe mit Fr. 1.10 (A-Post) oder 90 Rappen (B-Post) frankiert sein. Pech hat, wer per Internet 1-Franken-Marken auf Vorrat gedruckt hat. Diese Briefmarken können nämlich nicht mit einer zweiten Webstamp-Marke ergänzt werden. Begründung der Post: «Die Maschinen in den Sortierzentren können nur einen einzigen QR-Code pro Sendung erkennen.» Weil die 1-Franken-Webstamps automatisch mit einem A-Post-Vermerk versehen sind, kann man sie auch nicht für B-Post-Briefe benutzen. Die Post behandelt diese Sendungen dann als unterfrankierte A-Post-Briefe und fordert vom Absender die Differenz plus einen Franken Strafzuschlag.
Tipp: Wer eine alte elektronische A-Marke trotzdem für einen B-Post-Brief verwenden will, kann den gedruckten A-Vermerk streichen. Oder man lässt den Webstamp-Brief am Postschalter nachfrankieren.
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