Bundesrat und Parlament wollen bei der Volksabstimmung vom 27. September die Bundessteuern ändern: Die Kinderdrittbetreuungsabzüge sollen von 10 100 auf 25 000 Franken, die Kin­derabzüge von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind erhöht werden – egal wie hoch das Einkommen ist. Zudem soll ein zweiwöchiger bezahlter Vaterschaftsurlaub eingeführt werden. Finanziert werden soll er über Lohnabzüge. «All das geht einmal mehr an...