Das Ehepaar blättert nervös in seinen Unterlagen. «Es ist unser erster Gerichtstermin», sagt die Frau im Verhandlungssaal des Bezirksgerichts Frauenfeld zur Einzelrichterin. Ihr Mann nickt und schaut stumm zum Beklagten hin­über.

Wegen Wohnungsmängeln fordert das Paar 5600 Franken vom Vermieter. Das entspricht ­einer Mietzinsreduktion von 70 Prozent während sechs Monaten.

Die Wohnsituation sei unzumutbar gewesen, sagt die Frau. ...