Eine Frau wurde von der Zürcher Staatsanwaltschaft vorgeladen, um in einem Strafverfahren gegen ihren Mann auszusagen. Der Mann wurde eines Ver­kehrs­delikts beschuldigt. Die Frau sagte ­wahrheitswidrig aus, sie und nicht ihr Mann habe das Auto gelenkt. Die Staatsanwaltschaft durchschaute die Lüge – und das Bezirks- und das Obergericht verurteilten die Frau wegen falschem Zeugnis. Das Bundesgericht sprach sie jedoch frei. Die Ehefrau hätte nicht als Zeugin befragt werden dürfen, nur als Aus­kunftsperson. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, wahrheitsgemäss auszusagen. Aus diesem Grund habe sie auch kein falsches Zeugnis ablegen können.

Bundesgericht, 6B_1022/2020 vom 2. Juni 2021