Ein Mann aus dem Kanton Zürich nahm an einem Selbstbedienungsstand in Dielsdorf ZH einen Blumenstrauss im Wert von 25 Franken mit. Er warf aber nur 2 Franken in die Kasse. Die Stand­betreiberin beobachtete dies und reichte Strafanzeige ein. Das Bezirks­gericht Dielsdorf verurteilte den Mann wegen Diebstahls, verzichtete aber auf eine Strafe. Das Obergericht ­Zürich bestätigte das Urteil. Begründung: Es handle sich um ein Bagatelldelikt, und der Mann habe den Schaden bereits ersetzt. 

Obergericht Zürich, Urteil SU210011 vom 25. August 2021