Sind sich Mieter und Vermieter nicht einig, können sie sich an eine kostenlose Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten wenden. Zuständig ist die Schlichtungsstelle am Ort der Mietwohnung. Diese Instanz ist den Mietgerichten vorgeschaltet. 

Zwischen 1997 und 2013 mussten die Schweizer Schlichtungsbehörden total 508 000 Mietstreitigkeiten behandeln. Das zeigt eine Auswertung des Zürcher Immobilienberatungsunternehmens Wüest & Partner. 

Dabei zeigen sich erstaunliche Unterschiede zwischen den Kantonen: In der Westschweiz und im Tessin wird die Schlichtungsbehörde deutlich häufiger angerufen als in der Ost- und Innerschweiz. Einsamer Spitzenreiter ist der Kanton Genf mit jährlich 31,9 Schlichtungsgesuchen pro 1000 Mieterhaushalte (Durchschnitt 1997 bis 2013), gefolgt von der Waadt mit 22,3 und dem Tessin mit 20,9 Gesuchen. Im Kanton Zürich klagten trotz Wohnungsnot und hohen Mietzinsen nur etwa ein Drittel so viele Mieter wie in Genf: Im Durchschnitt wurden jährlich pro 1000 Mieterhaushalte 11,2 Schlichtungsgesuche eingereicht. 

Laut Wüest & Partner sind die Differenzen nicht auf die Formularpflicht zurückzuführen. Zwar müssen in Genf die Vermieter seit 1982 bei Mieterwechseln den bisherigen Mietzins bekanntgeben und allfällige Erhöhungen begründen, doch auch in Nidwalden, wo am wenigsten Gesuche eingereicht wurden, gilt die Formularpflicht. 

Stärker wirken sich die Mieter­verbände aus: In Kantonen, wo viele Mieter dem Mieterverband angehören, ist die Quote der Gesuche meist höher. So etwa in Genf, Waadt, Neuenburg, Basel-Stadt, Jura oder Baselland.

Quelle: Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Wohnungswesen, Wüest & Partner