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Ein heute 48-jähriger Mann aus dem Kanton Zürich hatte bei der Generali eine Versicherung der Säule 3a abgeschlossen. Bei bleibender Arbeitsunfähigkeit sollte sie 1000 Franken Monatsrente zahlen. Im Gesundheitsfragebogen hatte der Mann angegeben, bei ihm sei noch nie eine psychische Störung diagnostiziert worden. Fünf Jahre später erkrankte er.
Die Generali verweigerte die Leistung, da er bei Vertragsabschluss depressive Beschwerden verschwiegen habe. Doch das Sozialversicherungsgericht sprach ihm die Rente zu. Er habe einmal an psychischen Beschwerden gelitten und vom Hausarzt ein Antidepressivum erhalten. Eine psychische Krankheit sei das nicht gewesen.
Sozialversicherungsgericht Kanton Zürich, Urteil BV.2023.00019 vom 17. Mai 2024
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