Seit seinem Herzinfarkt im August 2011 muss Ernesto Steiner aus Basel täglich eine Tablette «Aspirin Cardio 100 mg» nehmen. Sein Arzt der Basler Gruppenpraxis Centramed stellte ihm jeweils ein Dauer­rezept für zwölf Monate aus. Mit einem Dauerrezept kann ein Patient ein verschreibungspflichtiges Medikament innerhalb einer bestimmten Zeitdauer mehrmals beziehen.

Dieses Jahr erhielt der 71-Jährige nur noch ein Rezept für sechs Monate. Das ärgert ihn, denn fürs Rezept verlangt der Arzt jedes Mal mindestens 16 Franken. Steiner reklamierte. Der Arzt gab an, er dürfe nach einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes nur noch Rezepte für sechs Monate ausstellen.

Das ist falsch. Das Gesetz sieht bei Dauerrezepten keine maximale Gültigkeit vor. Eine Regelung für die ganze Schweiz gibt es nur für Medikamente, die Betäubungsmittel enthalten. Bei diesen darf ein Dauer­rezept – je nach Medikament – für drei bis sechs Monate ausgestellt werden. Centramed hat sich für die Falschauskunft entschuldigt. 

In vier Kantonen sind zwei Jahre möglich

Laut Heilmittelgesetz können für alle ­anderen Arzneimittel die Kantone die ­maximale Gültigkeitsdauer festlegen. Basel-Stadt kennt gemäss Gesundheitsdepartement keine Regelung. Man stütze sich auf den Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse und dem Verband der Krankenversicherer Santésuisse. Der sieht vor, dass ein Dauerrezept «zwölf Monate nicht überschreiten» darf. 

Eine gesetzliche Regelung fehlt gemäss saldo-Umfrage auch in den Kantonen Aargau, beiden Appenzell, Basel-Landschaft, Glarus, Nid- und Obwal­den, Schwyz, Solothurn und Thurgau. Sie verweisen ebenfalls auf den Tarifvertrag oder auf ein Positionspapier der Kantonsapotheker-Vereinigung Nordwestschweiz, wonach Dauer­rezepte in der Regel zwölf Monate gelten.

Bern, Freiburg und Zug sehen für Dauerrezepte ausdrücklich eine maximale Gültigkeit von einem Jahr vor. Eine Dauer von bis zu zwei Jahren ist in den Kantonen Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich vorgesehen.