Der Betreiber der Tierpension klagt am Bezirksgericht Winterthur einen Schaden von 3500 Franken ein. So viel habe die Desinfektion gekostet, die der Hund der Beklagten verursacht habe. Auch die Matratzen hätten ersetzt werden müssen.

Die Hundebesitzer werden vor der Einzelrichterin von einer Anwältin vertreten. Sie bestreitet, dass ihre Klienten für die Desinfek­tion der Tierpension aufkommen müssten. Sie hätten die Pension sofort über die Wurm...