Ja. Laut Gesetz dürfen Wohnberechtigte ihre Angehörigen zu sich in die Wohnung nehmen. Das gilt nur dann nicht, wenn das Wohnrecht ausdrücklich auf die Person des Berechtigten beschränkt wurde. Dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Deshalb gilt das Gesetz: Ihre Lebenspart­nerin darf auch gegen den Willen Ihres Sohnes bei Ihnen wohnen.