Ja. Das ist im Rahmen der Wohneigentums­förderung möglich. Anders als bei der Pen­sionskasse ist es bei einem Freizügigkeits­konto erlaubt, Beträge unter 20 000 Franken zugunsten des Eigenheims zu beziehen. Die ZKB verlangt für den Vor­bezug aber eine Gebühr von 200 Franken.