Der Bundesrat führt eine Liste der Gebiete mit erhöhtem Corona-Ansteckungsrisiko. Wer sich in den letzten 14 Tagen vor seiner Rückkehr in die Schweiz in einem solchen Gebiet aufhielt, muss 10 Tage in Selbst­iso­­la­tion. Von dieser Quarantänepflicht kann man sich gemäss Bundesamt für Gesundheit befreien lassen, wenn man bereits an Corona erkrankt war und wieder gesund ist. Das gilt, sofern die Erkrankung nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Das muss der Betroffene mit einem PCR-Test beweisen. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Voraussetzung einer Befreiung von der Quarantänepflicht ist ein Gesuch an die kantonale Gesundheitsdirektion. 

Die Praxis ist unterschiedlich. In Zürich etwa spielt es für die Zustimmung zu einem Gesuch keine Rolle, aus welchem Grund jemand ver­reiste. Nicht so in anderen Kantonen. ­Gabriela ­Giallombardo von der Berner Gesundheitsdirektion: «Jeder Einzelfall wird individuell geprüft – dazu gehört auch der Grund für das Ausnahmegesuch.»

Tipp: Stellen Sie das Gesuch vor Ihrer Abreise in das Risikogebiet. Falls das ­Gesuch abgelehnt wird, können Sie Ihre Reisepläne noch ändern.