Mitte August hat der Bundesrat seine Vorlage für ein Covid-19-­Gesetz an das Parlament geschickt. National- und Ständerat sollen es in der Septembersession verabschieden. Geplant ist ein dringliches Bundesgesetz, das ­anschliessend sofort in Kraft gesetzt wird. Die Exekutive könnte dann weitreichende Massnahmen ­treffen, unter anderem bei der ­Gesundheitsversorgung, Angestelltenschutz, dem Ausländer- und Asylbereich, der Entschädigung des Erwerbsausfalls und der Arbeitslosenversicherung. Im Prozessrecht könnte der Bundesrat etwa einen Fristenstillstand oder Videokonferenzen anordnen. Die Massnahmen wären nicht wie bei den bisherigen Notverordnungen auf sechs Monate befristet, sondern bis Ende 2021 respektive bei der Arbeitslosenversicherung bis 2022. 

In der kurzen Vernehmlassung während des Sommers äusserten Kantone, Parteien und Verbände heftige Kritik am Entwurf. Hauptvorwurf: Der Bundesrat beanspruche zu viel Macht. Auch Staatsrechtler kritisieren die ­Vorlage. Der Zürcher Professor Felix Uhlmann nennt sie ein «Ermächtigungsgesetz, das nicht den Grundannahmen der Verfassung entspricht». Es sei zwar notwendig, gewisse Aufgaben im Zusammenhang mit der Pandemie an den Bundesrat zu delegieren, doch enthalte die Vorlage «eigentlich fast nur Delegationen». Sein Kollege Andreas Kley warnt: «Das vorgeschlagene Bundesgesetz ist verfassungswidrig.» Es ändere die Zuständigkeit im Bereich der Rechtsetzung, «indem ein blosses Bundesgesetz den Bundesrat ermächtigt, andere Bundesgesetze abzuändern».