Das Tessiner Kantonsparlament änderte 2017 das Gesundheitsgesetz: Ärzte ­wurden verpflichtet, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige einzureichen, wenn eine Verletzung eines Patienten, eine Krankheit oder ein Todesfall Hinweise auf ein mögliches Delikt geben. Zwei Ärzte erhoben dagegen vor Bundesgericht Beschwerde. Mit Erfolg: Das neue Gesetz verstösst gegen das Arzt­geheimnis. Einzig aussergewöhnliche Todesfälle seien meldepflichtig. In allen anderen Fällen müsse ein Arzt zuerst vom Arztgeheimnis entbunden werden, bevor er eine Anzeige einreichen dürfe. 

Bundesgericht, Urteil 2C_657/2018 vom 18. März 2021