Nein. Die Post beschränkt die Haftung beim Verlust von eingeschriebenen Briefen auf 500 Franken. Und sie kommt gemäss ihren Geschäftsbedingungen nur für Schäden am Inhalt der Sendung auf, nicht aber für Folgeschäden. Bei Ihren doppelten Mietzinszahlungen handelt es sich um einen solchen Folgeschaden.