Ein Bauarbeiter aus dem Kanton Zug wurde vom Blitz getroffen. Aufgrund des Stromschlags litt der Mann später unter einer schweren Depression und einer Psychose. Die Suva stellte die Leistungen ein. Begründung: Ein Stromschlag sei kein schweres Unfallereignis, das zu ­psychischen Leiden führe. Das Bundesgericht sah es anders: Es hiess die Beschwerde des Arbeiters gut. Ein Blitz ­erzeuge Spannungen von über 100 Millionen Volt und Stromstärken von einigen 100 000 Amperen. Es handle sich um ­einen schweren Unfall, der eine psychische Erkrankung verursachen könne. 

Bundesgericht, Urteil 8C_437/2021 vom 25. November 2021