Der Kontrolleur einer Aargauer Regionalbahn wollte in die Tasche eines Passagiers greifen, um dessen Ausweis zu suchen. Der Passagier wich zurück. Daraufhin legte der Kontrolleur dem Mann Handfesseln an und übergab ihn der Polizei. Der Bahnkunde erhob Strafanzeige ­wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch. Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall nicht untersuchen. Der Passagier beschwerte sich beim Ober­gericht Aargau – mit Erfolg. Ein Kontrolleur dürfe vorgezeigte Ausweise prüfen, eine Person aber nicht durchsuchen oder festnehmen. Das sei der (Bahn-) Polizei vorbehalten. Nun muss die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Kontrolleur durchführen.

Obergericht Aargau, Urteil SBK.2020.29 vom 6. Mai 2020